Arbeitsmedizinische Untersuchungs­angebote

Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt. Die ArbMedVV unterscheidet zwischen Angebotsuntersuchungen, Pflichtuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen.

Arbeitsmedizinische Untersuchungsangebote bietet die Praxisklinik Arbeitsmedizin in Moers für diese Untersuchungsarten an:

Angebotsuntersuchung

Angebotsuntersuchungen in der Arbeitsmedizin sind Untersuchungsangebote an den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin bei der Durchführung gefährdender Tätigkeiten.

Eine Angebotsuntersuchung ist eine gute Gelegenheit, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Gefahren und für die Gesundheitsprävention zu sensibilisieren und zu motivieren. Sie stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Fürsorgewillen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besonders die Situation einer Angebotsuntersuchung nutzen, um ihre Fragen und Sorgen mit dem Arbeitsmediziner und der Arbeitsmedizinerin zu besprechen.

Typische Angebotsuntersuchungen, die in unserer Praxis angeboten werden, sind:

  • G37 – Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung
  • G46 – Muskel- und Skeletterkrankungen
  • Wunschvorsorgeuntersuchung

Eignungsuntersuchung

Die Notwendigkeit zu einer Eignungsuntersuchung in der Arbeitsmedizin ergibt sich z. B. bei der Bewerbung für einen bestimmten Arbeitsplatz. Sie kann sich auch bei einem laufenden Arbeitsverhältnis aus besonderem Anlass oder in regelmäßigen Abständen ergeben und wird auf Veranlassung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin durchgeführt.

Pflichtuntersuchung

Die ArbMedVV sieht Pflichtuntersuchungen in der Arbeitsmedizin bei speziell definierten gefährdenden Tätigkeiten vor.

Arbeitsmedizin ist Prävention – im Interesse der Mitarbeiter und der Mitarbeiterin und des Betriebes. Nur wer gegenüber potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen eines Arbeitsplatzes geschützt ist oder hinsichtlich möglicher Gefährdungen aufgeklärt wurde, kann diesen dauerhaft sicher und zufrieden ausfüllen. Für den Mitarbeiter und die Mitarbeiterin ist dies eine einmalige Chance, individuell auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes untersucht und beraten zu werden. Für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gibt eine solche Untersuchung Planungs- und Rechtssicherheit, besonders bei sensiblen Aufgaben wie Fahr- und Steuertätigkeiten, Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeiten mit Absturzgefahr. Pflicht- und Eignungsuntersuchungen sind daher mehr als eine lästige gesetzliche Verpflichtung. Sie sind für alle Beteiligten Voraussetzung für ein dauerhaftes und zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis – für den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin und den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.

Wunschvorsorge

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat arbeitsmedizinische Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten zu ermöglichen, sofern aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Wie der Name bereits ausdrückt, ist diese Wunschvorsorge in der Arbeitsmedizin nicht verpflichtend.

Wir sind für Sie da!

Kontakt

Praxisklinik Arbeitsmedizin
Dr. Karen Paus

Tel.: +49 (0) 800 5894774
E-Mail: kontakt@praxisklinik-arbeitsmedizin.de

Standort Hamburg:
Poststr. 33
20354 Hamburg

Standort Moers:
Römerstr. 432
47441 Moers

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